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1. Grundlagen
Die Enduro One Serie 2016 besteht aus von der OAI e.V. international ausgeschriebenen, lizenzfreien Mountainbike-Veranstaltungen für Fahrer von Mountainbikes freier Wahl. Die einzelnen Veranstaltungen werden jeweils mit mehreren Wertungsprüfungen (Stages) durchgeführt. Das Profil der Veranstaltungen spiegelt die Idee des Mountainbikens in seinen Grundzügen wieder.

2. Veranstaltungen
Orte und Termine der Enduro One Serie 2016 werden unter www.enduro-one.com veröffentlicht (Änderungen vorbehalten). Die einzelnen Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung durchgeführt. Sie sind dabei finanziell, juristisch und sportlich unabhängig.

3.  Serieneinschreibung
Neben der Möglichkeit, bei einzelnen Rennen der Enduro One Serie 2016 als Gast zu starten, bietet die Serie die Möglichkeit der Serieneinschreibung. Damit sind viele Vorteile verbunden: So haben eingeschriebene Fahrer bei allen Einzelrennen der Serie einen garantierten Startplatz (fristgerechte Nennung nötig), während Gaststarter nur starten können, sofern es noch freie Startplätze gibt. Für eingeschriebene Fahrer gilt außerdem ein reduziertes Nenngeld  pro Veranstaltung. Grundsätzlich werden nur eingeschriebene Fahrer in der Serienwertung berücksichtigt.

Die OAI e.V. behält sich das Recht vor, in einzelnen Klassen keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist. Meisterschaftspunkte werden nur an eingeschriebene Serienstarter vergeben.

Gebühren der einmaligen Einschreibung in die Serie 2016:

  • Volljährige 50 €
  • Minderjährige 40 €

Die Vorteile der Serieneinschreibung:

  • Serienwertung mit der Chance auf hohe Siegprämien
  • Ein Streichergebnis (= eine Rennwertung oder Nichtteilnahme) für die Serienwertung
  • Garantierter Startplatz für alle Rennen der Serie, sofern bis zum offiziellen Nennungsschluss (zwei Wochen vor Veranstaltungsdatum) genannt  wird
  • Vereinfachtes Handling und Meldewesen zu den einzelnen Rennen
  • Verschiedene leistungsgerechte Wertungsklassen
  • Vergünstigte Startgebühr bei den einzelnen Rennen (25 € günstiger je Rennen)
  • Chance auf den Breitensportpreis am Ende der Saison (Anwesenheit bei Serienfinale vorausgesetzt)

Die Einschreibung ist nur online möglich unter www.enduro-one.com. Sollte die Enduro One Serie 2016 nicht stattfinden, erhalten alle eingeschriebenen Fahrer ihre Einschreibegebühr zurück (= Geld-zurück-Garantie)!

4.    Nennungen, Nennungsschluss und Nenngeld
Unabhängig von der Serieneinschreibung sind grundsätzlich jeweils separate Nennungen zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind online direkt auf der Homepage (www.enduro-one.com) möglich. Eingeschriebene  Serienstarter haben einen garantierten Startplatz bis zum Nennungsschluss. Der Öffnung der Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen für Serienstarter und nicht eingeschriebene Starter (Gaststarter) wird rechtzeitig auf der Website www.enduro-one.com bekannt gegeben. Während die Serienstarter ihre Nennmöglichkeit bis zum Nennungsschluss gesichert haben, behält sich die OAI e.V. vor, einzelne Klassen für nicht eingeschriebene Fahrer bereits vorzeitig zu schließen. Stichtag ist immer das Datum des Zahlungseinganges des Nenngeldes bei der OAI e.V.. Bitte Banktransferzeiten beachten!

Alle eingeschriebenen Fahrer, die bis dahin für das jeweilige Event genannt haben und deren Nenngeld eingegangen ist, sind startberechtigt. Je nach Teilnehmeranzahl kann die Onlinenennung auch nach Nennungsschluss weiter geöffnet bleiben. Hierbei fällt aufgrund des erhöhten Aufwands eine Nachnennungsgebühr von 5 € an. Startberechtigungen können auch noch am Veranstaltungstag vor Ort erteilt werden, falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sollten für bestimmte Klassen keine Nachnennungen mehr akzeptiert werden, so wird dies bekannt gegeben.

Nenngeld für jede einzelne Veranstaltung bei fristgerechter Nennung:

  • Eingeschriebene Fahrer (volljährig) 35 €
  • Eingeschriebene Fahrer (minderjährig) 25 €
  • Nicht eingeschriebene Fahrer (Gaststarter, volljährig) 60 €
  • Nicht eingeschriebene Fahrer (Gaststarter, minderjährig) 50 €

Die Nachnenngebühr (Zahlungseingang bei der OAI e.V. weniger als 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag) beträgt 5 €. Anfallende Gebühren für den Zahlungsverkehr (Einschreibe- und Nennungsgebühren) trägt in jedem Fall der Teilnehmer.

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab einem Alter von 16 Jahren. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für eine erfolgreiche Einschreibung und Nennung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage zum Download zur Verfügung und muss bei der Abholung der Startunterlagen vor Ort abgegeben werden.

Eine Rückerstattung des Organisationsbeitrages ist bei einer Absage seitens des Teilnehmers nicht möglich, sofern keine Startplatz-Versicherung (siehe 5.) abgeschlossen ist. Die Nennung ist nicht übertragbar. Gibt ein Teilnehmer seine Startunterlagen an einen Dritten weiter, folgt die Disqualifikation bzw. Streichung aus der Serie. Außerdem ist der Dritte im Falle eines Unfalls in vollem Umfang selbst verantwortlich.

Muss eine einzelne Veranstaltung im Vorfeld vom Veranstalter abgesagt werden, werden bereits bezahlte Organisationsbeiträge bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 5 € zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promoter kann der Teilnehmer nicht geltend machen.

Achtung: Die Starterlisten zu den einzelnen Veranstaltungen unter www.enduro-one.com gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt.

5. Startplatz-Versicherung
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes. Dies gilt insbesondere bei kurzfristigem Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt. Bei der Nennung zu den Einzelveranstaltung hat der Teilnehmer jeweils die Möglichkeit, die Rückerstattung des Nenngeldes gegen 5 € zu versichern. Damit wird bei Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft die Startgebühr zu 100% erstattet. Bei Eintreten eines solchen Falles ist es allerdings notwendig, eine offizielle Bestätigung (ärztliches Attest) bis zum Start bei der OAI e.V. einzureichen.

6. Klasseneinteilung der Enduro One 2016
Es werden folgende Klassen ausgeschrieben:

  • E1 Pro
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) mit großem Fahrvermögen und -erfahrung
  • E1 Sport
    Eingeschriebene Fahrer(innen) der Geburtsjahre 2000 oder älter
  • E1 Senior
    Eingeschriebene Fahrer(innen) der Geburtsjahre 1986 oder älter
  • E1 Super Senior
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) der Geburtsjahre 1970 oder älter
  • E1 Woman
    Eingeschriebene Fahrerinnen und Gastfahrerinnen
  • E1 Beginner
    Eingeschriebene Fahrer(innen) mit keiner oder nur geringer Sporterfahrung. Diese Klasse ist den wirklichen Einsteigern und Einsteigerinnen ohne oder mit sehr wenig Wettbewerbserfahrung vorbehalten.
  • E1 E-Bike
    Eingeschriebene Fahrer(innen) und Gastfahrer(innen) mit Pedelecs (vgl. hierzu die technischen Voraussetzungen)
  • E1 Guest
    Alle Fahrer(innen), die nicht in den anderen für Gaststarter freigegebenen Klassen starten können / wollen

In allen Klassen kann ohne Besitz einer Lizenz gestartet werden.

Ein Klassenwechsel während des Jahres ist nach schriftlichem Antrag an die OAI e.V. unter Angabe von Gründen möglich. Die bis dahin erreichten Wertungspunkte verfallen, können also nicht in der neuen Klasse gewertet werden. Gehen in einer Klasse zu wenig Einschreibungen ein, behält sich die OAI e.V. vor, Klassen zusammenzufassen. Ebenso behält sich die OAI e.V. vor, Fahrer auf- oder abzustufen, sofern dies aus sportlichen Gründen notwendig erscheint und die Konkurrenzfähigkeit der Klasse wiederherstellt.

7. Aufstiegspflicht / Abstiegsmöglichkeit
Die OAI e.V. behält sich das Recht vor, Fahrer vor, während oder nach der Saison in andere Klassen auf- oder abzustufen, sofern dies aus sportlichen Gründen notwendig erscheint und die Konkurrenzfähigkeit der Klasse damit wiedergeherstellt wird.

Die Auf- und Abstiegsregelung führt zu konkurrenzgerechten und fairen Klassen und soll damit den breitensportlichen Grundgedanken der Serie stärken.

8. Punktevergabe bei der Enduro One Serie
Die Punktevergabe bei den Einzelveranstaltungen erfolgt in allen Klassen nach folgendem Modus:

Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte Platz Punkte

1

30 7 17 13 11 19 5
2 25 8 16 14 10 20 4
3 22 9 15 15 9 21 3
4 20 10 14 16 8 22 2
5 19 11 13 17 7 23 1
6 18 12 12 18 6    

Die Meisterschaftspunkte werden nur an eingeschriebene Fahrer vergeben. Gaststarter werden bei der Vergabe der Meisterschaftspunkte nicht berücksichtigt.

Bei Kürzung oder vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung wird diese nur dann in der Serienwertung gewertet, wenn mindestens 50 % der vorgesehenen Stages gefahren wurden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Rennen oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) nicht möglich ist.

Bei Abbruch einer Veranstaltung müssen sich alle Fahrer im Eventbereich/Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt, ob und wie das Rennen neu gestartet wird und welche Stages zu fahren sind.

Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die alle zu fahrenden Stages absolviert haben (ausgenommen hiervon ist der Prolog; siehe 9.).
Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Ergebnis eines jeden Fahrers aus allen in Wertung durchgeführten Veranstaltungen gestrichen (ein Streichergebnis). Ergebnisse aus Rennen, bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen, bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig.

Sollte ein Lauf durch vorzeitigen Abbruch oder Absage nicht gewertet werden können, so zählt dieser Lauf nicht als Streichergebnis.

Bei Punktegleichstand von Fahrern in der Serienwertung entscheidet das beste Einzelergebnis, bei weiterem Gleichstand das zweitbeste usw. Herrscht dennoch Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Rennens, an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.

9. Prolog
Bei jeder Veranstaltung wird am Vortag des Hauptrennens ein Prolog gefahren. Die Prologzeit fließt nicht in die Gesamtwertung der Veranstaltung mit ein, sondern ist Grundlage für die Startaufstellung des Rennens (Schnellster im Prolog = 1. Starter des Rennens usw.). Sollte ein Fahrer beim Prolog nicht teilnehmen, kann er am nächsten Tag trotzdem starten, wird dann aber in die letzte Startgruppe einsortiert. Ein unerlaubtes Training der Prologstrecke ist untersagt.

10. Siegprämien
Die Bekanntgabe der Siegprämien erfolgt auf der offiziellen Enduro One Website www.enduro-one.com.

Im Anschluss an jede Veranstaltung findet die Ehrung der Tagessieger statt. Die Sieger der Gesamtwertung der Enduro One Serie werden im Anschluss der letzten Veranstaltung geehrt. Die Zeitpläne der Siegerehrungen werden auf der Website von Enduro One (www.enduro-one.com) bekannt gegeben.

Achtung: Alle Sach- und Geldpreise sowie Pokale werden nur direkt an die Teilnehmer und nur bei der jeweiligen Siegerehrung ausgegeben. Eine Nachsendung oder Übergabe an einen Stellvertreter erfolgt nicht!

11. Startnummern
Die Verwendung der ausgegebenen Startnummer ist Pflicht. Diese muss vorne am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie darf nicht in Form und Größe verändert werden. Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.

12. Technische Bestimmungen und E-Bikes
Alle Teilnehmer sind für den einwandfreien Zustand ihrer Mountainbikes, aller eingesetzten Komponenten und der erforderlichen Schutzausrüstung selbst verantwortlich und bestätigen dies automatisch mit der Abgabe der Nennung zu den jeweiligen Rennen. Dabei darf durch den Zustand, die Qualität oder die Konzeption o.g. Bestandteile keine Gefahr für den Teilnehmer und Dritte entstehen. Eine Veranstaltung ist mit einem Mountainbike zu fahren. Ein Fahrzeugwechsel während einer Veranstaltung ist nicht zulässig. Die Veranstalter und die OAI e.V. behalten sich vor, Material mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen.

Für die E-Bike-Klasse gelten zudem weitere Bestimmungen. So dürfen für die Enduro One ausschließlich Pedelecs mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt genutzt werden. Sie dürfen das Bike auf max. 25 km/h beschleunigen (gem. EU-Kraftfahrzeugverordnung). Die Notwendigkeit für eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen besteht bei diesen Fahrzeugen nicht. Auch sind nur die Standard-Akkus des Pedelecs erlaubt und zusätzliche oder modifizierte Versionen strikt untersagt. Die Kraft des Motors ergibt sich nur als Tretunterstützung und darf sie nicht ersetzen. Die OAI e.V., der Veranstalter und beauftragte Personen behalten sich Überprüfungen der Pedelecs vor. Der Verstoß gegen einer der o.g. Regularien führt zur umgehenden Disqualifikation, Streichung aus der Serie und zur Löschung sämtlicher Wertungspunkte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Start- oder Einschreibegebühren besteht ausdrücklich nicht.

13. Schutzausrüstung
Die Teilnehmer haben während des gesamten Rennens einen geeigneten Helm mit CE-Kennzeichnung zu tragen. Zur eigenen Sicherheit empfehlen Veranstalter und OAI e.V., während der Wertungsprüfungen das Tragen eines Integralhelms (Fullface-Helm) sowie von Rücken-, Knie- und Ellbogenprotektoren. Ohne Helm erhält der Teilnehmer keine Starterlaubnis bzw. wird disqualifiziert.

14. Einsprachen
Einsprachen gegen das Tagesergebnis, Disqualifikationen oder Zeitstrafen sowie das Anzeigen von Regelverstößen sind schriftlich innerhalb von 60 Minuten nach Bekanntgabe der Ergebnisse an die Rennleitung zu richten. Die Protestgebühr beträgt 50 €. Sollte dem Protest stattgegeben werden, wird die Gebühr erstattet.

15. Strecken
Die Strecken sind mit Pfeilen und Absperrband markiert. Sie werden erst am Tag des Prologs bekannt gegeben.Ein Training am Vortrag des Rennens ist mit dem Mountainbike nur auf den freigegebenen Strecken und nur zu den ausgeschriebenen Zeiten erlaubt.. Die anderen Streckenteile können ausschließlich zu Fuß besichtigt werden. Unerlaubtes Training wird mit Disqualifikation bestraft.

Wenn ein Fahrer die Strecke verlässt (z. B. nach einem Sturz oder Defekt), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen.

Ein Verstoß oder jegliche andere versuchte Vorteilnahme führt zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie. Es ist Aufgabe des betreuenden Personals des Veranstalters, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und ggf. Sanktionen zu verhängen.
Auf den Transferetappen außerhalb der Wertungsprüfungen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer und haben sich nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verhalten.

16. Start- und Rennablauf
Der Start erfolgt nach dem Ergebnis des Prologs. Die Reihenfolge sowie die Startzeiten werden rechtzeitig vor dem ersten Start bekannt gegeben. Versäumt ein Teilnehmer seinen Start, kann er eine Zeitstrafe erhalten. Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf feste Startabstände vorzugeben. Andernfalls sind die Fahrer selbst für einen ausreichenden Abstand zueinander verantwortlich.

Für die Gesamtstrecke (Wertungsprüfungen + Transferetappen) gilt ein großzügiges Zeitlimit, innerhalb dessen die Starter das Ziel erreichen müssen, um gewertet zu werden. Eine Überschreitung der erlaubten Transferzeit wird mit einer Zeitstrafe geahndet. Alle Zeitlimits werden spätestens bei Bekanntgabe der Strecke kommuniziert.

17. Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt über ein Transpondersystem. Jeder Teilnehmer trägt einen Transponder mit sich, auf dem jeweils zu Beginn und am Ende einer Wertungsprüfung ein Zeitsignal geschrieben wird. 

Der Transponder wird bei der Startnummernausgabe gegen Entrichtung des Pfandes ausgegeben und ist sichtbar am Lenker zu befestigen.
Im Ziel wird der Transponder direkt gegen Pfandrückgabe zur Ergebniserstellung abgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders wird der Teilnehmer nicht gewertet und das Pfand wird einbehalten.

18.    Tageswertung
Die Gesamtzeit ergibt sich aus der Addition der Zeiten der einzelnen Wertungsprüfungen (ohne Prolog). Die Transferetappen werden dabei nicht berücksichtigt, alle Strafzeiten addiert. Nur Teilnehmer, die sämtliche Wertungsprüfungen vollständig, ohne fremde Hilfe und innerhalb des Zeitlimits absolviert haben, kommen in die Tageswertung.

Fahrer, die durch unsportliches Verhalten oder grobe Regelverstöße aufgefallen sind, können durch die Rennleitung aus der Wertung und dem Rennen genommen werden. Die Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt beim Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kurzfristig Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter o.ä.) oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. In diesem Fall ist der Veranstalter, die OAI e.V. und der Promotor zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.

19. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärms, offenem Feuers usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.

20. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/BABOONS-Veranstaltungen einverstanden.

21. Sicherheitshinweise
Mountainbikesport birgt Gefahren. Die Veranstaltungen sind über Veranstalter-Haftpflichtversicherungen versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche, private Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Mountainbikesport abdeckt.

Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen. Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden. Die Mitnahme eines Mobiltelefons wird empfohlen. Notrufnummern hängen bei der Anmeldung aus.

In Notsituationen sind die Teilnehmer aufgefordert, sich gegenseitig Hilfe zu leisten. Die Rennleitung kann bei Zeitverlust, der durch nachweisliche Hilfeleistung entstanden ist, Zeitkorrekturen vornehmen. Bei nachweislich unterlassener Hilfeleistung wird der Teilnehmer disqualifiziert.

22. Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung jedes einzelnen Starters zum Rennen grundsätzlich vor. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und des von ihnen eingesetzten Personals Folge zu leisten. Entscheidungsbefugt bzgl. Regelungen und deren Umsetzung ist ausschließlich der Rennleiter des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.

23. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber

  • dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern
  • den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
  • der OAI e.V., deren Beauftragten und Helfern
  • dem Promoter BABOONS.

Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung bzw. Nennung an die OAI e.V. allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung vorbehalten). Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die eingetragenen Angaben in vollem Umfang korrekt sind.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mountainbikesport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt. Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die StVO vollumfänglich. Für alle rechtlichen Fragen der Enduro One Serie gilt deutsches Recht.


Weißenburg, Oktober 2015
OAI e.V.

 

Die Ausschreibung der Enduro One Serie 2016 steht auch zum Download als PDF bereit.

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